Die doppelte Buchhaltung ist eine umfassendere Methode der Buchführung für mittelständische und große Unternehmen, die auch Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital erfasst.
Dabei wird bei der doppelten Buchhaltung jeder Buchung ein doppelter Eintrag zugewiesen. Einmal auf der Aktivseite (welche Vermögenswerte betroffen sind: Kaptial) und einmal auf der Passivseite (wie die Vermögenswerte finanziert wurden: Ertrag). Dadurch entsteht eine Bilanz, die einen Überblick über die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalposition des Unternehmens gibt.
Eine Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung besteht insbesondere für
- Kapitalgesellschaften, wie GmbH und AG
- Unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist, wie z.B. GmbH & Co KG
- Alle anderen Unternehmer (ausgenommen die Angehörigen von freien Berufen, Land- und Forstwirte und Unternehmer mit Überschusseinkünften, z.B. Vermietung), wenn sie Umsatzerlöse von mehr als 700.000 € im Jahr erzielen.